Meta nennt die finanziellen Forderungen „maßlos“, während mehrere US-Bundesstaaten dem Konzern vorwerfen, Minderjährige bewusst an Instagram und Facebook zu binden. Am Dienstag, 18. August, beginnt vor einem Bundesgericht in Oakland der Kinderschutzprozess gegen Meta. Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey wollen Verstöße gegen Verbraucherschutz- und Datenschutzregeln nachweisen. Im Raum stehen theoretisch Sanktionen von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar, umgerechnet rund 1,2 Billionen Euro, sowie Änderungen an den Plattformen. Meta bestreitet die Anschuldigungen und kündigt an, seine Schutzmaßnahmen vor Gericht zu verteidigen.
- Die Klage der Bundesstaaten geht auf das Jahr 2023 zurück.
- Meta selbst bezifferte die theoretisch möglichen Sanktionen in einer Gerichtsunterlage auf bis zu 1,4 Billionen US-Dollar.
- Eine achtköpfige Jury berät das Gericht, die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers.
Meta hält Vorwürfe und Berechnung für unbegründet
Ein Meta-Sprecher erklärte, die begrenzten Ansprüche der Generalstaatsanwälte seien nicht belegt und ihre finanziellen Forderungen „in hohem Maße unverhältnismäßig“. Die Bundesstaaten legten keinen Nachweis dafür vor, dass Menschen in ihrem Gebiet getäuscht worden seien. Außerdem wollten sie Meta für branchenweite Schwierigkeiten wie die Altersprüfung bestrafen.
Der Konzern betont, er habe Eltern zugehört, mit Fachleuten und Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet und die für Familien wichtigen Fragen eingehend untersucht. Meta stehe zu seinen Schutzvorkehrungen für Jugendliche und werde seine Position nun vor Gericht darlegen.
Die Summe von 1,4 Billionen US-Dollar ist keine bereits festgesetzte Forderung des Gerichts, sondern Metas Berechnung eines theoretisch möglichen Höchstbetrags.
Die vier Bundesstaaten haben öffentlich nicht beziffert, welche Summe sie tatsächlich verlangen werden. Richterin Rogers bezeichnete die Billionensumme laut einem Bericht von Law360 bereits als „unangemessen“, wandte sich aber auch gegen Metas deutlich niedrigere eigene Schätzung.
Die Bundesstaaten werfen Meta bewusste Irreführung vor
Die Kläger stellen Metas Darstellung grundlegend infrage. In ihrer Klage heißt es, das Unternehmen habe leistungsfähige Technologien eingesetzt, um junge Menschen anzulocken, zu beschäftigen und letztlich festzuhalten – mit dem Ziel, seinen Gewinn zu maximieren. Nach Auffassung der Bundesstaaten wurden Facebook und Instagram gezielt mit abhängig machenden Funktionen versehen und die Öffentlichkeit über die Sicherheit der Angebote getäuscht.
Ein zweiter Komplex betrifft den US-amerikanischen Children’s Online Privacy Protection Act, kurz COPPA. Dieses Bundesgesetz regelt den Umgang mit Daten von Kindern unter 13 Jahren und verlangt unter anderem die Zustimmung der Eltern. Die Kläger behaupten, Meta habe von Nutzern unterhalb dieser Altersgrenze gewusst und dennoch ohne entsprechende Erlaubnis Daten erhoben.
Neben den vier Staaten im aktuellen Prozess verfolgen 25 weitere Bundesstaaten entsprechende Vorwürfe. Ihre Verfahren sollen später verhandelt werden. Generalstaatsanwälte können dabei staatliche Verbraucherschutzinteressen gerichtlich vertreten; deshalb unterscheidet sich das Verfahren von privaten Schadenersatzklagen einzelner Nutzer.
Experten halten die Maximalsumme für unwahrscheinlich
Eric Goldman vom High Tech Law Institute der Santa Clara University sieht in dem Verfahren den Versuch, einen maßgeblichen Präzedenzfall zu schaffen. Die Generalstaatsanwälte zielten sowohl auf außergewöhnlich hohe finanzielle Sanktionen als auch auf weitreichende strukturelle Auflagen.
James Grimmelmann, Rechtsprofessor an der Cornell University und Cornell Tech, hält eine Zahlung nahe der theoretischen Höchstsumme dagegen praktisch für äußerst unwahrscheinlich. Ein Betrag dieser Größenordnung würde Meta nach seiner Einschätzung in die Insolvenz treiben. In Verfahren mit zahlreichen Einzelverstößen bleiben Gerichte bei den tatsächlichen Sanktionen häufig unter dem rechnerischen Maximum.
Für Meta bedeutet das: Selbst wenn die Billionensumme kaum realistisch erscheint, kann schon die rechtliche Bewertung der einzelnen Geschäftspraktiken für weitere Verfahren entscheidend sein.
Die achtköpfige Jury hat in Oakland lediglich eine beratende Funktion. Richterin Rogers entscheidet abschließend über Urteil und mögliche Sanktionen. Der Prozess soll ungefähr sechs Wochen dauern; als mögliche Zeugen gelten Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri. Die Tonübertragung soll über den YouTube-Kanal des Gerichts zugänglich sein.
Auflagen könnten Instagram und Facebook dauerhaft verändern
Neben Geldstrafen verlangen die Bundesstaaten Änderungen am Betrieb der Plattformen. Meta führte 2024 bereits standardmäßig private Jugendkonten bei Instagram ein, die Einschränkungen für Nachrichten und Inhalte sowie Kontrollmöglichkeiten für Eltern umfassen. Künstliche Intelligenz soll zudem erkennen, ob Kinder unter 13 Jahren Instagram verwenden oder Jugendliche ein falsches Alter angeben.
Laura Marquez-Garrett vom Social Media Victims Law Center sieht dennoch eine weitergehende Chance: „Diese Generalstaatsanwälte haben eine echte Möglichkeit, das Produkt zu verbessern.“ Welche konkreten Vorgaben landesweit entstehen könnten, hängt vom Urteil ab.
Für Nutzer in Deutschland hätte die Entscheidung keine automatische rechtliche Wirkung, weil das Verfahren auf US-amerikanischen Bundes- und Landesgesetzen beruht. Sollten Auflagen jedoch eine grundlegende Umgestaltung von Instagram oder Facebook erfordern, könnte Meta solche Produktänderungen auch über die betroffenen US-Bundesstaaten hinaus einsetzen.
Sollten Gerichte Plattformen konkrete Vorgaben zum Jugendschutz machen dürfen, oder sollte dies ausschließlich der Gesetzgeber regeln? Teilen Sie Ihre Einschätzung.




























