Apple hat am Montag Änderungen an seiner Tracking-Abfrage für iPhones und iPads angekündigt. In Deutschland und fast allen anderen EU-Staaten sollen die Einwilligungsfenster für Apple-Angebote und Apps anderer Entwickler künftig stärker angeglichen werden. Unter anderem verschwindet das Wort „Tracking“ aus der von Apple vorgegebenen Abfrage für Drittanbieter; auch Symbole, Formulierungen und die Anordnung der Schaltflächen ändern sich. Das Bundeskartellamt akzeptierte die Zusagen des US-Konzerns als verbindlich und stellte seine Untersuchung ein. Apple hat vier Monate Zeit, die neue Gestaltung umzusetzen.
- Die Auswahl lautet künftig oben „Erlauben“ und unten „Verbieten“.
- Drittanbieter dürfen nach einem Jahr erneut um eine Einwilligung bitten.
- Apple soll die Änderungen innerhalb von vier Monaten umsetzen.
- Die verbindlichen Zusagen gelten sieben Jahre und werden unabhängig überwacht.
Abfrage soll nicht länger zur Ablehnung lenken
Die Wettbewerbshüter hatten beanstandet, dass Apple bei der Zustimmung zur Datennutzung unterschiedliche Maßstäbe anlegte. Nach ihrer vorläufigen Einschätzung konnten Sprache, Gestaltung und Auswahlmöglichkeiten bei Drittanbieter-Apps Nutzer eher zu einer Ablehnung bewegen. Die Abfrage für Apples eigene Angebote habe dagegen eher eine Zustimmung zur Verwendung von Daten für personalisierte Werbung begünstigen können.
Als problematisch galten unter anderem ein Warnhand-Symbol, die unterschiedlichen Bezeichnungen „App-Tracking“ und „personalisierte Werbung“, teilweise uneindeutige Erläuterungen sowie die bisherige Reihenfolge der Auswahlmöglichkeiten. Bislang stand oben „App-Tracking ablehnen“, während „Erlauben“ darunter erschien.
Künftig sollen die Abfragefenster nach Angaben des Bundeskartellamts inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet sein.
App-Entwickler erhalten zudem mehr Spielraum, Apples vorgeschriebenes Fenster mit weiteren Einwilligungsabfragen zu verbinden. Die überarbeiteten Varianten sollen unter Beteiligung von Entwicklern getestet werden. Ein unabhängiger Treuhänder soll kontrollieren, ob Apple die für sieben Jahre geltenden Verpflichtungen einhält.
Die Entscheidung über Datennutzung bleibt bei den Nutzern
Apple führte sein System zur App-Tracking-Transparenz 2021 ein. Beim ersten Öffnen einer neu heruntergeladenen App können Nutzer festlegen, ob der Anbieter ihre Aktivitäten in anderen Apps und auf Websites erfassen und für Werbung auswerten darf.
Tracking bezeichnet dabei die dienstübergreifende Sammlung von Verhaltensdaten. Daraus lassen sich Nutzerprofile ableiten, mit denen Werbung gezielter ausgespielt werden kann. Solche personalisierten Anzeigen können App-Anbietern höhere Erlöse ermöglichen als breit gestreute Werbung.
Die neue Gestaltung bedeutet nicht, dass Apps automatisch mehr Daten erhalten: Nutzer können die Erfassung weiterhin erlauben oder verbieten.
In der Praxis könnte eine neutralere Formulierung jedoch beeinflussen, wie viele Menschen zustimmen. Für werbefinanzierte Apps würde eine höhere Zustimmungsquote mehr Möglichkeiten für personalisierte Anzeigen bedeuten; ob die Änderungen diesen Effekt tatsächlich haben, ist bislang offen.
Deutsche Untersuchung wirkt über den Heimatmarkt hinaus
Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2025 vorläufig festgestellt, dass Apples Ausgestaltung gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Apple unterliegt in Deutschland wegen seiner „überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb“ einer verschärften Aufsicht. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück und betonte, die Funktion diene dem Datenschutz; die eigenen Apps sammelten keine Daten innerhalb der Anwendungen anderer Anbieter.
Für deutsche iPhone- und iPad-Nutzer ist besonders relevant, dass die mit der Bonner Behörde ausgehandelten Änderungen nicht auf Deutschland beschränkt bleiben. Apple zufolge sollen sie in fast allen EU-Staaten gelten. Maßgeblich für die europäische Version ist laut einem Bericht der aktuelle Aufenthalt innerhalb der EU.
Auch andere Wettbewerbsbehörden beschäftigten sich mit der Funktion. Frankreich verhängte ein Bußgeld von 150 Millionen Euro, Italien eines von 98,6 Millionen Euro. Apple focht diese Entscheidungen an. In Polen läuft ebenfalls eine kartellrechtliche Untersuchung.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft hält die nun zugesagten Anpassungen weiterhin für unzureichend. Apple entscheide nach Ansicht des Verbands noch immer darüber, wer Zugang zu werberelevanten Daten erhalte. Für den Konzern endet mit den Zusagen zumindest das Verfahren des Bundeskartellamts.
Wirkt die neue Apple-Abfrage auf Sie fairer – oder wird der Datenschutz ohne das Wort „Tracking“ weniger verständlich?



























