SignalTrace ist offenbar nicht mehr nur ein Überwachungskonzept: In Oxon Hill im US-Bundesstaat Maryland sind nach neuen Recherchen Anlagen für die Polizei von Prince George’s County in Betrieb. Das System kann bestimmte WLAN-, Bluetooth- und andere Funksignale erfassen und zusammen mit Daten von Kennzeichenkameras auswerten. So lassen sich Geräte, die regelmäßig gemeinsam unterwegs sind, einem Fahrzeug, einem Ort und einem Zeitpunkt zuordnen. Eine technische Prüfung relativiert allerdings einige weitreichende Versprechen des Herstellers Leonardo.
- Mehrere mutmaßliche SignalTrace-Installationen wurden in Oxon Hill im Bundesstaat Maryland ausfindig gemacht.
- Das System kombiniert ausgesendete Gerätesignale mit Kennzeichen-, Zeit- und Standortdaten.
- Bluetooth-Halsbänder, Smartphones und kabellose Kopfhörer sind leichter erfassbar als Tierchips oder viele Reifendrucksensoren.
- Eine wiederholte Verknüpfung kann aus vermeintlich anonymen Signalen ein identifizierbares Bewegungsmuster machen.
SignalTrace erstellt einen elektronischen Fingerabdruck
SignalTrace liest selbst keine Autokennzeichen. Nach Angaben von Leonardo nehmen die Sensoren öffentlich ausgesendete WLAN-, Bluetooth- und weitere elektronische Signale auf. Geräte, die wiederholt zusammen auftauchen, werden zu einem sogenannten elektronischen Fingerabdruck gebündelt.
Steht am selben Ort eine automatische Kennzeichenkamera, kann das System dieses Bündel mit einem Nummernschild sowie Zeit- und Ortsangaben verbinden. Theoretisch könnten Ermittler ein bereits bekanntes Fahrzeug dadurch auch dann wiedererkennen, wenn sein Kennzeichen bei einer späteren Erfassung unbekannt bleibt.
Damit kann ein Smartphone oder eine Smartwatch faktisch zu einem zusätzlichen Erkennungsmerkmal des Autos werden, mit dem das Gerät regelmäßig unterwegs ist.
Der Sicherheitsberater Ryan O’Horo hat nach eigenen Angaben mehrere mutmaßliche Standorte in Maryland identifiziert. Es seien die einzigen realen Einsätze der Technik, von denen er wisse. Seine technische Untersuchung zeigt zugleich, warum SignalTrace derzeit kein lückenloses Ortungssystem ist.
Nicht jedes Funksignal lässt sich zuverlässig erfassen
Elektronische Geräte senden nicht durchgehend stabile, eindeutig zuordenbare Daten. Zudem funken sie auf unterschiedlichen Kanälen. Ein Sensor muss deshalb zum passenden Zeitpunkt auf der richtigen Frequenz lauschen, damit er ein Signal registriert.
Besonders zweifelhaft sind laut O’Horo einige denkbare Anwendungen bei Reifendrucksensoren und implantierten Tierchips. Die flache Antenne des Systems könne wahrscheinlich nicht die Frequenzen empfangen, die von den meisten Reifendrucksensoren genutzt werden. Tierchips wiederum lassen sich üblicherweise nur aus wenigen Zentimetern Entfernung auslesen.
Realistischer ist die Erfassung eines Bluetooth-Halsbands, eines Smartphones oder kabelloser Kopfhörer. Die gegenwärtigen Einschränkungen schließen zudem nicht aus, dass bessere Antennen, zusätzliche Sensoren oder leistungsfähigere Auswertungsverfahren die Reichweite des Systems künftig vergrößern könnten.
Wiederholte Messpunkte können anonyme Muster enttarnen
Ein einzelnes Gerätesignal muss keinen Namen enthalten, um später identifizierbar zu werden. Wird dieselbe Signatur wiederholt mit einem registrierten Fahrzeug, einem Wohnort und weiteren Geräten verknüpft, kann daraus eine konkrete Ermittlungsspur entstehen. Das könnte nicht nur Fahrer betreffen, sondern auch Passagiere, Angehörige, Kollegen oder Personen, die sich wiederholt in ihrer Nähe befinden.
Ars Technica verweist in diesem Zusammenhang auf eine Mobilitätsdaten-Studie aus dem Jahr 2013. In deren Datensatz mit 1,5 Millionen Menschen reichten vier Zeit- und Ortspunkte aus, um 95 Prozent der Personen eindeutig zu identifizieren.
Die zentrale Datenschutzfrage ist daher nicht, ob ein Signal für sich genommen anonym wirkt, sondern wie aussagekräftig es durch wiederholte Verknüpfung wird.
Die rechtliche Bewertung bleibt offen
Eine jüngere Entscheidung des Supreme Court bringt eine zusätzliche rechtliche Dimension in die US-Debatte. Das Gericht wertete den polizeilichen Erwerb von Google-Standortdaten über einen sogenannten Geofence-Beschluss als Durchsuchung im Sinne des vierten Verfassungszusatzes. Dabei werden Standortdaten für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitraum angefordert.
Auf SignalTrace lässt sich die Entscheidung nicht unmittelbar übertragen, weil dessen Sensoren ausgesendete Signale direkt erfassen. Sie verdeutlicht jedoch, dass vermeintlich anonyme Standortinformationen rechtlich nicht automatisch als unbedenklich gelten.
Auch für Deutschland ist die Entwicklung relevant: Werden Gerätekennungen und Bewegungsmuster systematisch zusammengeführt, stellen sich grundsätzlich Fragen nach Rechtsgrundlage, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung. Das bedeutet nicht, dass SignalTrace hier eingesetzt wird. Der Fall zeigt aber, welche Abwägungen entstehen, sobald Kennzeichenerfassung mit Funksignalen persönlicher Geräte kombiniert wird.
Sollten Behörden ausgesendete Bluetooth- und WLAN-Signale mit Kennzeichendaten verbinden dürfen – und wo müsste die rechtliche Grenze liegen?




























