Eine Koalition aus 25 US-Bundesstaaten hat am Montag beim US-Gericht für internationalen Handel in New York Klage gegen Trumps neue Zölle eingereicht. Die Abgaben von zehn bis 12,5 Prozent gelten seit dem 24. Juli für Waren aus rund 60 Handelspartnern, darunter der Europäischen Union. Die Bundesstaaten werfen der Regierung vor, den Kampf gegen Zwangsarbeit als Vorwand für weitreichende Importzölle zu nutzen. Sie verlangen, dass das Gericht die Maßnahmen stoppt, für rechtswidrig erklärt und Rückzahlungen an betroffene Importeure anordnet.
- Die Klage richtet sich gegen Zölle von zehn bis 12,5 Prozent auf Einfuhren aus rund 60 Handelspartnern.
- Für Waren aus der Europäischen Union gilt ein allgemeiner Satz von zehn Prozent.
- Die Regierung stützt die Abgaben auf Abschnitt 301 des Trade Act von 1974.
- Das Weiße Haus weist den Vorwurf einer Überschreitung der Befugnisse zurück.
Ein Gerichtsurteil zwang Trump zu einer neuen Rechtsgrundlage
Dem jetzigen Streit ging eine juristische Niederlage der Trump-Regierung voraus. Im Februar erklärte der Oberste Gerichtshof der USA einen großen Teil früherer Zölle für unrechtmäßig. Diese waren auf den International Emergency Economic Powers Act gestützt worden, der nach dem Urteil keine entsprechende Zollbefugnis verlieh.
Anschließend führte die Regierung einen vorübergehenden weltweiten Importaufschlag von zehn Prozent ein. Als dieser am 24. Juli auslief, traten nahtlos die neuen Zölle in Kraft. Bereits kleinere US-Unternehmen hatten versucht, diese Abgaben gerichtlich stoppen zu lassen.
Für die neue Runde wählte die Regierung Abschnitt 301 des Trade Act von 1974. Die Vorschrift erlaubt handelspolitische Maßnahmen gegen unfaire oder diskriminierende Praktiken anderer Länder. Sie sieht Untersuchungen, Konsultationen und eine öffentliche Dokumentation vor und war bereits in Trumps erster Amtszeit Grundlage für Zölle gegen China.
Damit dreht sich der neue Prozess nicht nur um die Höhe der Zölle, sondern vor allem darum, ob die Regierung die Grenzen dieses etablierten Handelsinstruments eingehalten hat.
Die Bundesstaaten sehen Zwangsarbeit nur als Vorwand
Nach Darstellung der Regierung gehen die Zölle auf Untersuchungen des Büros des US-Handelsbeauftragten zur Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit zurück. Die klagenden Staaten halten diese Begründung jedoch für sachlich unzureichend. Zwischen Zwangsarbeit in internationalen Lieferketten und pauschalen globalen Zöllen bestehe kein nachvollziehbarer Zusammenhang, heißt es in der Klageschrift.
Zu der Koalition gehören unter anderem Kalifornien, New York und Oregon. Von den 25 beteiligten Staaten haben 23 demokratische Gouverneure; Nevada und Vermont werden von Republikanern geführt. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James erklärte, nach der Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof versuche die Regierung erneut, Familien und Unternehmen rechtswidrig mit Zöllen zu belasten.
Das Weiße Haus widerspricht. Sprecher Kush Desai sagte, die USA nutzten ihre rechtmäßigen Befugnisse, um gegen Praktiken vorzugehen, die den amerikanischen Handel belasteten. Ein unzureichendes Verbot von Einfuhren aus Zwangsarbeit schade auch US-Beschäftigten und müsse deshalb angegangen werden.
Das Gericht soll die Abgaben stoppen und Rückzahlungen anordnen
Nun muss das Handelsgericht die Reichweite von Abschnitt 301 und das Vorgehen der Regierung prüfen. Einen Termin für die nächsten Verfahrensschritte nennen die Berichte nicht. Die Kläger wollen neben einem Stopp und der Aufhebung der Zölle erreichen, dass bereits gezahlte Beträge an Importeure zurückerstattet werden.
Für Unternehmen aus der EU bedeutet der Streit, dass der zusätzliche Zollsatz von zehn Prozent vorerst bestehen bleibt, solange ein Gericht ihn nicht aussetzt oder aufhebt.
In der Praxis werden Einfuhrzölle zunächst von Importeuren entrichtet. Ob und in welchem Umfang sie die Mehrkosten über Preise oder Vertragsbedingungen weiterreichen, hängt von den jeweiligen Lieferbeziehungen ab. Höhere, separat begründete Branchenzölle auf Güter wie Stahl, Automobile und andere Waren sind von dieser Klage nicht betroffen.
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